Denkmalabschreibung! Charmantes Einzeldenkmal mit separatem Baugrundstück

Objektnummer 2024-07
Objektart Haus
PLZ 38871
Ort Drübeck
Wohnfläche 240 m²
Grundstücksgröße 895 m²
 
Objektbeschreibung Das denkmalgeschützte, stark sanierungsbedürftige Fachwerkgebäude wurde 1684 freistehend errichtet und befindet sich im historischen Ortskern von Drübeck, unweit vom Kloster.

Im Inneren des Hauses haben Sie auf den zwei Volletagen ca. 240 m² Wohnfläche, die Sie nach Ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen umgestalten können. Die Wohnfläche kann durch den Ausbau des Dachgeschosses zusätzlich erweitert werden.

Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen müssen sämtliche Fachgewerke erneuert werden. Auch der Austausch von teilweise schadhaften Fachwerkbalken ist notwendig. Die Dacheindeckung erfolgte 2013 mit Tonziegeln.

Auf dem ca. 895 m² großen Grundstück wurden bereits erste Vorkehrungen für den Bau eines Einfamilienhauses vorgenommen. Die planungsrechtliche Prüfung ist bereits erfolgt.

 
Energieausweis
Art: es besteht keine Pflicht!

Objektlage Dieses wunderschöne Fachwerkhaus befindet sich im alten Drübecker Dorfkern in ruhiger Ortslage mit freiem Blick in die Harzer Berge. Der rund 1.500 Einwohner zählende Ort Drübeck befindet sich am nördlichen Harzrand zwischen Ilsenburg und Wernigerode. Seine ruhige Lage und die Nähe zu vielen bedeutenden Sehenswürdigkeiten machen den Ort sehr attraktiv. Besonders das Benediktinerinnenkloster sorgt für einen hohen Bekanntheitsgrad.

Drübeck ist ein beliebter Ortsteil von Ilsenburg und bietet durch die Landstraße L85, sowie die autobahnähnliche Bundesstraße B6n eine gute Infrastruktur mit der Sie Ilsenburg und Wernigerode in Kürze erreichen können. Dort finden Sie gute Einkaufsmöglichkeiten, sowie Schulen, Ärzte und andere wichtige Dinge für den Alltag vor. Diese können Sie zudem auch durch die Anbindung an das Busnetz gut erreichen.




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Sonstige Angaben Die Immobilie stellt ein Baudenkmal dar! Diesbezüglich haben Sie als Eigennutzer oder Kapitalanleger die Möglichkeit, steuerliche Vorteile aus diesem Haus geltend zu machen. So können Sie Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung über 10 bzw. 12 Jahre abschreiben.